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   BGH, 13.12.2017 - XII ZB 214/16   

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https://dejure.org/2017,53588
BGH, 13.12.2017 - XII ZB 214/16 (https://dejure.org/2017,53588)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2017 - XII ZB 214/16 (https://dejure.org/2017,53588)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 214/16 (https://dejure.org/2017,53588)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 VersAusglG, § 15 Abs 5 VersAusglG, § 222 Abs 1 FamFG, § 222 Abs 2 FamFG, Art 2 Abs 1 GG
    Versorgungsausgleich bei externer Teilung: Wahl des Ausgleichs in die Versorgungsausgleichskasse innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist; anderweitige Ausübung des Wahlrechts innerhalb der gesetzten Frist

  • IWW

    § 3 Abs. 1 VersAusglG, § ... 15 Abs. 5 Satz 2 VersAusglG, §§ 222 Abs. 3 FamFG, 14 Abs. 4 VersAusglG, § 222 Abs. 1 FamFG, §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, 17 VersAusglG, § 15 Abs. 1 VersAusglG, § 222 Abs. 2 FamFG, § 222 Abs. 1, 2 FamFG, § 38 Abs. 3 FamFG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 114 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 7 FamFG, § 74 Abs. 2 FamFG, §§ 7 Abs. 2 Nr. 2, 219 Nr. 3 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Wahl des Ausgleichs in die Versorgungsausgleichskasse innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist durch eine i.S. des Betriebsrentengesetzes ausgleichsberechtigten Person; Verzicht auf den Ablauf der vom Gericht gesetzten Frist; Externe Teilung eines Anrechts im Sinne ...

  • rewis.io

    Versorgungsausgleich bei externer Teilung: Wahl des Ausgleichs in die Versorgungsausgleichskasse innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist; anderweitige Ausübung des Wahlrechts innerhalb der gesetzten Frist

  • ra.de
  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahl des Ausgleichs in die Versorgungsausgleichskasse innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist durch eine i.S. des Betriebsrentengesetzes ausgleichsberechtigten Person; Verzicht auf den Ablauf der vom Gericht gesetzten Frist; Externe Teilung eines Anrechts im Sinne ...

  • rechtsportal.de

    Wahl des Ausgleichs in die Versorgungsausgleichskasse innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist durch eine i.S. des Betriebsrentengesetzes ausgleichsberechtigten Person; Verzicht auf den Ablauf der vom Gericht gesetzten Frist; Externe Teilung eines Anrechts im Sinne ...

  • datenbank.nwb.de

    Versorgungsausgleich bei externer Teilung: Wahl des Ausgleichs in die Versorgungsausgleichskasse innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist; anderweitige Ausübung des Wahlrechts innerhalb der gesetzten Frist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wahlausübung nach § 222 Abs. 1 FamFG: Kein Verzicht i.S.d. § 15 Abs. 1 VersAusglG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleich bei externer Teilung und die gerichtlich gesetzte Frist

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleich: Zu der vom Gericht nach § 222 Abs. 1 FamFG gesetzten Frist

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich der Zielversorgung nach § 15 Abs. 1 VersAusglG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 802
  • FamRZ 2018, 429
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.09.2011 - XII ZB 546/10

    Versorgungsausgleich: Verzinsung des Ausgleichswertes beim Vollzug der externen

    Auszug aus BGH, 13.12.2017 - XII ZB 214/16
    a) Zwar ist das Oberlandesgericht zu Recht davon ausgegangen, dass der gemäß §§ 222 Abs. 3 FamFG, 14 Abs. 4 VersAusglG zu zahlende Kapitalbetrag zur Berücksichtigung der Wertsteigerung des auszugleichenden Anrechts zwischen dem Ehezeitende und der Rechtskraft der Entscheidung zum Versorgungsausgleich mit dem zur Ermittlung des Ausgleichswerts verwendeten Rechnungszins zu verzinsen ist (Senatsbeschlüsse BGHZ 191, 36 = FamRZ 2011, 1785 Rn. 17 ff. und vom 6. Februar 2013 - XII ZB 204/11 - FamRZ 2013, 773 Rn. 20 ff.).
  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 201/17

    Versorgungsausgleich: Fondsanteile als Teilungsgegenstand bei der externen

    Auszug aus BGH, 13.12.2017 - XII ZB 214/16
    Auch hat das Oberlandesgericht zutreffend angenommen, dass in der Beschlussformel insoweit lediglich eine einfache Verzinsung ausgesprochen werden kann, nicht aber eine den Zinseszins beinhaltende Aufzinsung (vgl. den nach der angefochtenen Entscheidung ergangenen Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 201/17 - FamRZ 2017, 1655 Rn. 34 ff. mwN).
  • BGH, 06.02.2013 - XII ZB 204/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Bewertung eines auf beitragsorientierter

    Auszug aus BGH, 13.12.2017 - XII ZB 214/16
    a) Zwar ist das Oberlandesgericht zu Recht davon ausgegangen, dass der gemäß §§ 222 Abs. 3 FamFG, 14 Abs. 4 VersAusglG zu zahlende Kapitalbetrag zur Berücksichtigung der Wertsteigerung des auszugleichenden Anrechts zwischen dem Ehezeitende und der Rechtskraft der Entscheidung zum Versorgungsausgleich mit dem zur Ermittlung des Ausgleichswerts verwendeten Rechnungszins zu verzinsen ist (Senatsbeschlüsse BGHZ 191, 36 = FamRZ 2011, 1785 Rn. 17 ff. und vom 6. Februar 2013 - XII ZB 204/11 - FamRZ 2013, 773 Rn. 20 ff.).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BGH, 13.12.2017 - XII ZB 214/16
    Das Gericht darf nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwenden, zu denen sich die Verfahrensbeteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfG FamRZ 1994, 493, 494 f.).
  • BVerfG, 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11

    Widersprüchliches Verhalten eines Zivilgerichts verletzt Betroffenen in

    Auszug aus BGH, 13.12.2017 - XII ZB 214/16
    Nachdem die Antragstellerin das Oberlandesgericht über die anderweitige Ausübung ihres Wahlrechts informiert hatte, durfte das Gericht im Hinblick auf das aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG abgeleitete allgemeine Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren (vgl. dazu BVerfG NJW 2014, 205 Rn. 20) nicht mehr vor Ablauf der gemäß § 222 Abs. 1 FamFG gesetzten Frist entscheiden.
  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 405/16

    Versorgungsausgleichssache: Geltung der Beschwerdefristen für einen nicht als

    Auszug aus BGH, 13.12.2017 - XII ZB 214/16
    Auf den zwingenden Charakter dieser Verfahrensvorschriften hat der Senat nach Erlass der angefochtenen Entscheidung ausdrücklich hingewiesen (Senatsbeschluss vom 15. Februar 2017 - XII ZB 405/16 - FamRZ 2017, 727 Rn. 7).
  • BGH, 08.08.2018 - XII ZB 25/18

    Rechtsmittel des Versorgungsträgers gegen eine Entscheidung zum

    Wird danach von einem Ausgleich nicht abgesehen, bedarf es, nachdem die Beteiligte zu 1 die externe Teilung des unter der Wertgrenze des § 14 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG bleibenden Ausgleichswerts verlangt hat, der Aufforderung an den ausgleichsberechtigten Ehemann zur Bestimmung eines - nach Maßgabe des § 15 Abs. 3 VersAusglG auszuwählenden - Zielversorgungsträgers (§§ 15 Abs. 1 VersAusglG, § 222 Abs. 1 FamFG; vgl. Senatsbeschluss vom 6. Februar 2013 - XII ZB 204/11 - FamRZ 2013, 773 Rn. 17), welcher im weiteren Verfahren zu beteiligen ist (§§ 7 Abs. 2 Nr. 2, 219 Nr. 3 FamFG; vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 214/16 - FamRZ 2018, 429 Rn. 17).
  • OLG Oldenburg, 14.10.2019 - 11 UF 148/19

    Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich des Zielversorgungsträgers gem. § 222 Abs. 1

    Wählt die ausgleichsberechtigte Person eine Zielversorgung, hat das Familiengericht nicht nur zu prüfen, ob die gewählte Zielversorgung die Anforderungen des § 15 Abs. 2 und 3 VersAusglG erfüllt, mithin ob die Zielversorgung angemessen ist, die Zahlung des Kapitalbetrages zu keinen steuerpflichtigen Einnahmen sowie zu keiner schädlichen Verwendung führt, sondern auch, ob die ausgleichsberechtigte Person nachweist, dass die ausgewählte Zielversorgung mit dem Ausbau bzw. der Begründung des gewählten Anrechts einverstanden ist (Einverständniserklärung der Zielversorgung § 222 Abs. 2 FamFG; vgl. BGH v. 13.12.2017 - XII ZB 214/16, juris).

    Wird - wie vorliegend - das Wahlrecht ausgeübt, hat die ausgleichsberechtigte Person gemäß § 222 Abs. 2 FamFG innerhalb der gesetzten Frist zugleich nachzuweisen, dass der ausgewählte Versorgungsträger mit der vorgesehenen Teilung einverstanden ist (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 214/16 -, Rn. 10, juris).

  • OLG Oldenburg, 08.10.2019 - 11 UF 148/19

    Förderung des Verfahrens durch die Frist zur Wahl eines Zielversorgungsträgers

    W�hlt die ausgleichsberechtigte Person eine Zielversorgung, hat das Familiengericht nicht nur zu pr�fen, ob die gew�hlte Zielversorgung die Anforderungen des � 15 Abs.�2 und 3 VersAusglG erf�llt, mithin ob die Zielversorgung angemessen ist, die Zahlung des Kapitalbetrages zu keinen steuerpflichtigen Einnahmen sowie zu keiner sch�dlichen Verwendung f�hrt, sondern auch, ob die ausgleichsberechtigte Person nachweist, dass die ausgew�hlte Zielversorgung mit dem Ausbau bzw. der Begr�ndung des gew�hlten Anrechts einverstanden ist (Einverst�ndniserkl�rung der Zielversorgung � 222 Abs.�2 FamFG ; vgl. BGH v.�13.12.2017 -�XII ZB 214/16 , juris).

    Wird - wie vorliegend - das Wahlrecht ausge�bt, hat die ausgleichsberechtigte Person gem�� � 222 Abs.�2 FamFG innerhalb der gesetzten Frist zugleich nachzuweisen, dass der ausgew�hlte Versorgungstr�ger mit der vorgesehenen Teilung einverstanden ist ( BGH, Beschluss vom 13.�Dezember�2017 -�XII ZB 214/16 -, Rn.�10, juris).

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